Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Bremen verzögert Tätigkeitsverbote

Das Land Bremen verzichtet Medienberichten zufolge darauf, Tätigkeitsverbote gegen medizinisches Personal im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impflicht auszusprechen. Damit dürfen vorerst noch ungeimpfte Beschäftigte in Praxen weiterarbeiten.

Seit Mitte März sind Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich bundesweit dazu verpflichtet, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Wer einen Genesenennachweis oder ein medizinisches Attest einreichen oder einen anderen triftigen Grund gegen eine Impfung vorweisen kann, ist davon ausgenommen. Arbeitgeber waren aufgefordert, sich entsprechende Belege von ihren Beschäftigten vorlegen zu lassen und gegebenenfalls eine offizielle Meldung über ein Portal zu machen. Daraufhin wurden ungeimpfte Beschäftigte bzw. Beschäftigte mit unklarem Status angeschrieben. Tätigkeitsverbote sollen nun zunächst nicht mehr verhängt werden. 

Die gesetzliche Rechtsgrundlage für die Impfpflicht läuft zum 31. Dezember 2022 aus, insofern ist unklar, ob überhaupt noch Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden.

 

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