Die Erstbefüllung wird extrabudgetär vergütet. Sie umfasst das Befüllen der Akte mit Befunden, Arztbriefen und anderen Dokumenten, die für die aktuelle Behandlung relevant sind. Die Patientenberatung zur ePA ist nicht Bestandteil der Leistung.
Hintergrund
Der Gesetzgeber hatte zum Start der ePA ein Honorar von zehn Euro für die sektorenübergreifende Erstbefüllung vorgesehen und KBV und Krankenkassen aufgefordert, für die Zeit danach eine Vergütung im EBM zu vereinbaren. Dazu wurde 2022 die GOP 01648 (89 Punkten / 10,03 Euro) befristet bis Jahresende in den EBM eingeführt.
Aufgrund der geringen Verbreitung der ePA bei den Versicherten und fehlenden Erkenntnissen zum tatsächlichen Aufwand in den Praxen für die ePA-Erstbefüllung hat die KBV eine Weiterführung der GOP mit der bisherigen Bewertung um ein Jahr in die Beratungen mit dem GKV-Spitzenverband eingebracht. Die Krankenkassen hatten eine deutliche Absenkung der Vergütung gefordert.
Mit der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses erhalten Ärzte auch in 2023 rund zehn Euro für die Erstbefüllung, so wie vom Gesetzgeber ursprünglich festgelegt.
Bis spätestens 30. September 2023 entscheiden KBV und Krankenkassen im Bewertungsausschuss über die Verlängerung beziehungsweise Anpassung der Bewertung der GOP 01648. Hintergrund ist, dass der Aufwand für die Befüllung der ePA noch nicht eingeschätzt werden kann, da die ePA bislang kaum genutzt wird.
Weitere Information der ePA finden Sie auf der Internetseite der KBV.