Zum 1. April 2023 können alle Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie die Verordnungsleistungen nach der GOP 01422 und 01424 für die Erst- und Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP) abrechnen.