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Faktencheck zum Newsletter 2/2022 des Bremer Hausärzteverbandes

Der Hausärzteverband Bremen hat in seinem Newsletter 2/2022 in dem Beitrag „Mehr Arbeit - weniger Honorar - erneuter Absturz des KV Fallwertes bei Hausärzten auf 66€“ einige Behauptungen aufgestellt, die einem Faktencheck nicht standhalten. Wir möchten einzelne Punkte gern klarstellen.

  1. Der Fallwert der KV Bremen für Hausärzte liegt bei 66,17 Euro (inkl.DMP und Bereitschaftsdienst): 
    Das ist falsch. Die Zahl 66,17 Euro ist für die KV Bremen nicht nachvollziehbar. Der Fallwert für das Quartal 3/2021 beträgt 67,93 Euro (inkl. DMP und Bereitschaftsdienst). Die meisten Hausärzte in Bremen und Bremerhaven nehmen am Hausarztvertrag der KV Bremen teil. Der sich daraus ergebende Fallwert lag im Quartal 3/2021 bei 68,52 Euro und ist damit wieder deutlich höher als bei den Hausärzten ohne KV-Hausarztvertrag mit 61,10 Euro.
     
  2. Es handelt sich um einen erneuten Absturz des KV-Fallwertes bei Hausärzten: 
    Das ist irreführend. Die Fallwerte der Hausärzte im Jahr 2021 liegen auf dem Niveau des Vor-Coronajahres 2019. 2020 war aus offensichtlichen Gründen ein Ausnahmejahr: Durch die Pandemie sank gerade im hausärztlichen Versorgungsbereich die Fallzahl erheblich. Die KV Bremen konnte jedoch die drohenden Verluste durch verschiedene Maßnahmen begrenzen: Der Corona-Rettungsschirm sowie eine nahezu 100 Prozent Auszahlung der budgetierten Leistungen führten zu höheren Fallwerten, um den Rückgang der Fallzahlen zu kompensieren. Entsprechend kommt es jetzt bei sich normalisierenden Fallzahlen auch wieder zu sinkenden Fallwerten. Die genannten Kompensationsmöglichkeiten - allen voran der Rettungsschirm - standen übrigens für Umsätze, die mit Verträgen außerhalb der KVen erzielt werden, nicht zur Verfügung!
     
  3. Es gibt eine deutliche Fallsteigerung: 
    Das ist irreführend. Im Vergleich zum Pandemiejahr 2020 sind die Fälle tatsächlich deutlich angestiegen. Aus offensichtlichen Gründen sind 2020 die Fallzahlen allerdings bei fast allen Fachgruppen eingebrochen. Die Behandlungsfälle sind seit dem Quartal 2/2021 wieder auf dem Niveau des Vor-Coronajahres 2019.
     
  4. Die Fallsteigerung wird durch weniger Hausärzten generiert: 
    Das ist falsch. Auch wenn der Hausärztemangel virulent ist und ein großes Problem der nahen Zukunft, ist die Zahl der zugelassenen Hausärzte in Bremen und Bremerhaven seit Jahren annähernd konstant. Beispiel: 3/2021 gab es 409,25 Versorgungsaufträge und 408,5 in 3/2020 (Hausärzte ohne Kinder- und Jugendärzte).
     
  5. Die KV-Abrechnung kommt spät:
    Das ist irreführend. Damit die Mitglieder der KV Bremen nicht für jedes Quartal Anträge stellen mussten, hat die KV Bremen entschieden, den Corona-Rettungsschirm für alle Mitglieder zu prüfen und ohne bürokratisches Verfahren umzusetzen. Das ist der Grund dafür, dass der Honorarbescheid vier Wochen später versendet wurde. Durch eine vierte Abschlagszahlung wurde zudem sichergestellt, dass die Praxen keine finanziellen Nachteile bzw. Liquiditätsprobleme erleiden. Gerade hier hat die KV Bremen außerordentlich mitgliederorientiert gehandelt.
     
  6. Der Hausärzteverband zahlt einen durchschnittlichen Fallwert von 90,69 Euro (ohne DMP und Bereitschaftsdienst): 
    Das ist nicht nachprüfbar. Die KV Bremen veröffentlicht ihre Abrechnungsdaten quartalsweise. Eine vergleichbare Aufstellung der HÄVG-Fallwerte ist im Internet öffentlich nicht einsehbar. Zu beachten wäre hier auch, dass die in die HZV eingeschriebenen Patienten eine selektierte Gruppe darstellt – auch hierzu werden keine Daten zur Auswirkung veröffentlicht. Eine Veröffentlichung nachvollziehbarer Zahlen des Hausärzteverbandes konkret für das Land Bremen wäre sicherlich im Interesse aller Hausärzte in Bremen und Bremerhaven und würde endlich Transparenz herstellen.
     
  7. Die KV Bremen verlangt einen „StrafEuro“ für HZV: 
    Das ist polemisch. Die KV Bremen erhebt einen Ergänzungsbetrag für Mitglieder, die an „fremden“ Selektivverträgen teilnehmen, in Höhe von 0,95 Euro pro eigeschriebenen Versicherten und Quartal. Damit werden die Leistungen (inklusive des Personalaufwandes) der KV finanziert, die sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auch für Mitglieder erbringen muss, die einen Teil ihrer Honorare (aus Selektivverträgen) nicht über die KV abrechnen. Ohne diesen Ergänzungsbetrag würden diese Leistungen ausschließlich von den übrigen Ärzten mitfinanziert.
     
  8. Das Coronachaos wird von Politik und dem KV-System verursacht: 
    Das ist falsch. Die Pandemie hat zweifelsohne den Medizinbetrieb an die Belastungsgrenze und auch darüber hinaus geführt. Politische Entscheidungen trifft die Politik (Infektionsschutzgesetz, Testverordnungen, Impfverordnungen, Corona-Verordnungen, Impfpflicht, Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz, etc.). An dem „Coronachaos“, das dadurch verursacht wurde, trifft das KV-System keine Schuld! Die KV Bremen hat im Gegenteil alles dafür getan, ihre Mitglieder bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Beispiele: Schutzmittelausgabe, Schutzmittelvereinbarung mit den Krankenkassen, Betrieb von Teststellen, Unterstützung der Impfzentren, enge Absprachen mit der Landespolitik, verlässliche und schnelle Kommunikation, …
     
  9. Neue bürokratische Auflagen (eAU, ePA, eRp, Kodieranforderungen, usw.) werden von der KV-Zentrale vermeldet: 
    Das ist polemisch. Es handelt sich um gesetzliche Vorgaben, die alle Vertragsärzte treffen, also auch jene, die ihr Honorar überwiegend außerhalb der KV-Regelversorgung generieren. Das heißt allerdings nicht, dass das KV-System mit diesen Vorhaben konformgeht. Insbesondere gegen die überstürzte Einführung von Telematikinfrastruktur-Anwendungen hat sich die KV Bremen mehrfach gewandt und trägt die Beschwerden ihrer Mitglieder bei jeder Gelegenheit vor.
     
  10. Andere hausarztgeführte KVen zeigen, dass man hausärztliche Tätigkeit schätzen und angemessen honorieren kann: 
    Das ist polemisch. Die KV Bremen hat als eine der ersten KVen Hausarztverträge mit diversen Krankenkassen abgeschlossen. Diese Verträge haben relativ die höchsten Einschreibezahlen der Patienten und Teilnahmezahlen der Ärzte. Über die Hausarztverträge der KV Bremen sind 2019 rund 5,4 Millionen Euro und 2020 rund 5,6 Millionen Euro an teilnehmende Hausärzte geflossen. Dagegen werden die Umsätze aus den Hausarztverträgen der HÄVG, die in Bremen erwirtschaftet werden, nach wie vor nicht transparent veröffentlicht. Die Hausarzt/Facharzt-Trennung der Honorartöpfe ist gesetzlich vorgeschrieben und muss, ebenso wie die Bewertung von hausärztlichen Leistungen im EBM, von allen KVen gleichermaßen beachtet werden.
     
#Politik / Gremien,  #Abrechnung / Honorar

Dr. Bernhard Rochell

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