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Fortbildungen HZV und DMP sind nachzuweisen

Zur Aufrechterhaltung der Teilnahme an den Hausarzt- (BKK, BARMER, Knappschaft) und DMP-Verträgen müssen jährlich indikationsspezifische Fortbildungsnachweise bei der KV Bremen eingereicht werden. Bitte denken Sie auch in diesem Jahr an die Teilnahme an den entsprechenden Fortbildungen.

Wir erkennen grundsätzlich Nachweise einer Fortbildungsveranstaltung an, die von einer Ärztekammer/KV anerkannt oder zertifiziert wurden (z.B. Qualitätszirkel, Arzneimittelberatung, Seminare, Kongresse, Online CME- Fortbildung).

Nutzen Sie hierzu den Service der Ärztekammer Bremen zur automatischen Datenübermittlung ihrer Fortbildungsveranstaltungen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der ÄKHB: www.aekhb.de/aerzte/fortbildung/2/4/index.html
oder unseren Cryptshare- Dienst, der Daten (Bild- und Schriftdokumentationen) über das Internet verschlüsselt und DSGVO- konform an die KV Bremen übermittelt. Mit Schreiben vom 30. Juni 2022 haben Sie Ihre persönlichen Nutzerdaten zum Cryptshare erhalten. Ihre Unterlagen senden Sie bitte an o.fabrizius@kvhb.de.

 

#Qualität / Genehmigung,  #Vertrag