Icon für Meldungen, Rubrik "Coronavirus"

Freitestung für Medizinisches Personal auch mit Schnelltest möglich

Im Bundesland Bremen tätiges Medizin-Personal kann zur Freitestung nach einer Coronainfektion auch einen Antigen-Schnelltest machen lassen. Dieser Test muss durch Dritte vorgenommen werden (keine Selbsttestung). Bremen hat seine Corona-Basisschutzverordnung dahingehend geändert. Bisher musste ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden.

Für medizinisches Personal im Bundesland Bremen gilt demnach: Die Isolation kann nach frühestens fünf Tagen enden, wenn

  • es seit 48 Stunden keine Symptome gibt
  • und ein PoC-Antigen-Schnelltest (keine Selbsttestung) oder ein PCR-Test negativ ist.

Die angepasste Corona-Basisschutzverordnung ist am 13. August in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 15. September.

Die KV Bremen hat die Übersicht Coronatest-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen (453.3 KB) entsprechend aktualisiert.