Für medizinisches Personal im Bundesland Bremen gilt demnach: Die Isolation kann nach frühestens fünf Tagen enden, wenn
- es seit 48 Stunden keine Symptome gibt
- und ein PoC-Antigen-Schnelltest (keine Selbsttestung) oder ein PCR-Test negativ ist.
Die angepasste Corona-Basisschutzverordnung ist am 13. August in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 15. September.
Die KV Bremen hat die Übersicht Coronatest-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen (453.3 KB) entsprechend aktualisiert.