Am Gerinnungshemmervertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven können Allgemeinmediziner, hausärztlich tätige Internisten und fachärztliche Internisten, insbesondere Kardiologen, teilnehmen. Jetzt wird die Vergütung für die Einweisung in das Patienten-Selbstmanagement von 80,00 € auf 120,00 € angehoben.
Patienten wird bei Vertragsteilnahme ein niedrigschwelliges Angebot ohne Festlegung einer Mindestdauer gemacht, das der Förderung des Verständnisses und des Selbstmanagements im Rahmen einer VKA-Therapie dient. Bei der Einstellung auf die VKA-Therapie wird dies als eine der wichtigen Aufgaben der behandelnden Ärzte im direkten Kontakt mit ihren Patienten gewertet.
Bei Verordnung der VKA-Therapie soll der verordnende Arzt zunächst prüfen, ob der Patient zur Selbstmessung und -steuerung geistig und manuell in der Lage ist, insbesondere ausreichende Sehschärfe und manuelle Geschicklichkeit. Der betreuende Arzt erhält je teilnehmendem Versicherten mit VKA-Therapie eine einmalige Vergütung von 120,00 € für die erfolgreich durchgeführte
Einweisung zur Selbstmessung (GOP 99437). Erfolgreich heißt, dass der Versicherte mindestens vier weitere Quartale die Selbstmessung durchführt. Jeder am Vertrag teilnehmende Arzt kann die Einweisung bei VKA-Therapie abrechnen. Bei der Vermittlung und Erläuterung können Inhalte auch an das entsprechend qualifizierte nichtärztliche Praxispersonal im Sinne der Delegationsvereinbarung (BMV-Ä) delegiert werden.
Bei der Geräteverordnung auf dem Muster 16 muss bestätigt werden, dass die Einweisung bereits durchgeführt wurde und die Voraussetzungen für die Selbstmessung durch den Versicherten erfüllt sind.
Bei der Einweisung ins Selbstmanagement: Diese Themen sollten Sie besprechen:
- Einführung in die Theorie der Blutgerinnung und -stillung
- Indikation für die notwendige Antikoagulation beim Patienten
- Erklären des individuellen therapeutischen Bereiches und der Ergebniseinheiten INR und % Quick
- Vorgehensweise zur Dosisanpassung je nach INR-Wert
- Verhalten bei Problemen und Komplikationen