Gesetzgeber plant, Neupatienten-Regelung zu streichen

In einem Gesetzentwurf zur GKV-Finanzierung sieht das Bundesgesundheitsministerium vor, die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verankerten finanziellen Anreize für die Versorgung von Neupatienten zu beenden. Die KV Bremen ist alarmiert und drängt auf eine Abkehr von diesem Vorhaben.

Die Neupatienten-Regelung wurde mit dem TSVG eingeführt und besagt, dass ärztliche Leistungen für die Behandlung von Patienten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt werden, extrabudgetär vergütet werden. Auf diese Weise wurde ein Anreiz für die durch Budgetierung und hohe Patientenzahlen ohnehin stark belasteten Praxen geschaffen, zusätzlich kurzfristige Termine anzubieten und neue Patienten aufzunehmen. 

„Es darf nicht sein, dass am Ende das Engagement der Praxen bestraft wird“, kommentieren die Vorstände der KV Bremen, Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans. „Diese Regelung jetzt wieder aufzuheben, muss unweigerlich zu einer Verschlechterung der Versorgung und zu mehr Wartezeiten führen.“ Deshalb appellieren die KV-Vorstände an den Gesetzgeber, die Neupatienten-Regelung beizubehalten. Dies ist auch aus Gründen der Planungssicherheit in den Praxen und zur Aufrechterhaltung der Motivation geboten. „Es ist unseriös, Anreize zu schaffen, festzustellen, dass diese funktionieren und sie alsbald wieder einzukassieren, weil Geld an anderer Stelle fehlt.“ Dies sei den Praxen angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage durch hohe Inflation und ausufernde Personal- sowie Energiekosten nicht vermittelbar.

 

#Abrechnung / Honorar,  #Politik / Gremien

Dr. Bernhard Rochell

Vorsitzender des Vorstands

0421 3404-111

Dr. Knut Spieker

Stv. Vorsitzender der Vertreterversammlung

0421 3404-111

Dr. Stefan Trapp

Vorsitzender der Vertreterversammlung

0421 3404-111

Peter Kurt Josenhans

Stv. Vorsitzender des Vorstands

0421 3404-148

Christoph Fox

Abteilungsleitung Kommunikation

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