Die GOP 01477 ist ausschließlich bei Versicherten ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die App wurde im Oktober 2021 vorläufig zur Erprobung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und ist nach mehrfacher Verlängerung des Erprobungszeitraums seit Anfang Oktober 2023 dauerhaft dort gelistet.