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Gesundheitsapp „somnio“ und „Vivira“: Weitere Fachgruppen können Verlaufskontrolle abrechnen

Zum 1. Januar 2024 können weitere Fachgruppen die Verlaufskontrolle für die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „somnio“ und „Vivira“ abrechnen.

Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin können die GOP 01471 (64 Punkte / 7,64 Euro) für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ abrechnen. 

Schmerztherapeuten können die zwei neuen GOP 30780 und GOP 30781 (je 64 Punkte / 7,64 Euro) für die DiGA „somnio“ und „Vivira“ abrechnen. 

Die GOP 30780 ist für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ und die GOP 30781 ist für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Vivira“ abrechenbar. Beide GOP wurden in den Abschnitt 30.7.1 EBM neu aufgenommen.

Die Vergütung der GOP 30780 und 30781 erfolgt für zwei Jahre extrabudgetär.

Die GOP 30780 und 30781 sind einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Die GOP 30781 ist im Krankheitsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.

Die GOP 30780 ist im Behandlungsfall nicht neben der GOP 01471 (Verlaufskontrolle DiGA „somnio“) berechnungsfähig.

Die GOP 30781 ist im Behandlungsfall nicht neben der GOP 01472 (Verlaufskontrolle DiGA „Vivira“) berechnungsfähig.

Die GOP 30780 ist auch im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Dann muss die GOP 30780 in der Abrechnung mit einem Suffix gekennzeichnet werden. Sobald das Suffix auf Bundesebene feststeht, werden wir sie informieren. 

Die GOP 30780 und 30781 können alle Ärzte abrechnen, die eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie  besitzen.

 

#Qualität / Genehmigung,  #Abrechnung / Honorar

Inga Boetzel

Qualitätssicherung

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Janine Schaubitzer

Stv. Abteilungsleitung Abrechnung

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