GOP 01641 (Aktualisierung des Notfalldatensatzes) einmal in jeder Quartalsabrechnung ansetzen

Die GOP 01641 muss weiterhin in jeder Quartalsabrechnung einmalig bei einem beliebigen Fall angesetzt werden, um die Nutzung der Anwendung des Notfalldatenmanagement (NFDM) gegenüber der KV Bremen nachzuweisen. Andernfalls kann die GOP 01641 auf weiteren Behandlungsfällen von der KV nicht automatisch zugesetzt werden.

Die GOP 01641 dient zur Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes (4 Punkte/0,46 Euro) und ist ein Zuschlag zu allen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt Landesrundschreiben Nr. 6 vom 10.September 2020 sowie Landesrundschreiben Nr. 5 vom 29.Juli 2021.

 

#Abrechnung / Honorar

Janine Schaubitzer

Stv. Abteilungsleitung Abrechnung

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Lilia Hartwig

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Anke Hoffmann

Abteilungsleitung Abrechnung

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