Hausärzte dürfen Paxlovid bevorraten und an Patienten abgeben

Das oral anwendbare antivirale Medikament Paxlovid zur Behandlung von COVID-19-Risikopatienten kann ab sofort von hausärztlich tätigen Vertragsärzten in der Praxis bevorratet und an Patienten im Bedarfsfall direkt abgegeben werden.

Um das Medikament zu beziehen, stellen Vertragsärzte eine Verordnung ohne patientenbezogene Namensnennung auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16) aus. Als Kostenträger geben sie, wie bei der Bestellung von COVID-19-Impfstoffen, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem Institutionskennzeichen (IK) 103609999 an. 

Bis zu fünf Therapieeinheiten bzw. Packungen je Arztpraxis können über die regelmäßige Bezugsapotheke auf diesem Wege zur Abgabe beschafft werden. Bei Abgabe an Patienten ist ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf seiner Internetseite zur Verfügung gestelltes Informationsblatt beizufügen. Nach Abgabe des Arzneimittels können in entsprechender Anzahl Nachbestellungen vorgenommen werden: 

Für den Aufwand im Zusammenhang mit der Abgabe erhalten Ärzte eine Vergütung in Höhe von 15 Euro je abgegebener Packung. Praxen rechnen die Leistung mit der Pseudoziffer 88125 über ihre Kassenärztliche Vereinigung ab. Dafür legen Sie je Monat einen anonymisierten Pseudo-Abrechnungsschein im Ersatzverfahren mit dem Kostenträger Bundesamt für soziale Dienste (VKNR 38825, IK 103609999) an. Das Verfahren ist bereits von der Abrechnung der Coronatests nach Testverordnung bekannt Das Verfahren zur patientenindividuellen Verordnung von Paxlovid bleibt unverändert für alle Vertragsärzte bestehen. Für die fachärztlich tätigen Vertragsärzte und auch für die hausärztlich tätigen Fachärzte und Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin bleibt dies der alleinige Beschaffungs- und Versorgungsweg. Siehe auch Seite 11 der Abrechnungsübersicht von Testkonstellationen

Die Allgemeinverfügung, die den Direktbezug von Paxlovid regelt, gilt bis 25. November 2022. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen dürfen übrigens jetzt auch Paxlovid bevorraten. Die Abgabe an Bewohner erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung.

Ergänzung: Paxlovid kann auch schon im ersten Quartal der Zulassung bezogen werden (kein Sprechstundenbedarf).

 

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