Ab Oktober werden alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die hausärztlichen Hausbesuche (GOP 01410 bis 01413 sowie 01415) ohne Budgetierung bezahlt. Die restlichen Leistungen verbleiben in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Zur Finanzierung der Leistungen wird es künftig einen neuen Honorartopf für Hausärzte, die sogenannte Hausarzt-MGV, geben. Darin fließen die Gelder, die jetzt in der MGV für die Leistungen enthalten sind, die ab Oktober ohne Budgetierung bezahlt werden. Reichen diese Finanzmittel nicht aus, haben die Krankenkassen Ausgleichszahlungen zu leisten. Eventuelle Unterschreitungen aus Vorquartalen werden dabei verrechnet.
KBV und GKV-Spitzenverband haben außerdem zu der neuen Vorhaltepauschale für Hausärzte verhandelt. Beide Seiten einigten sich auf Eckpunkte, auf deren Basis nun im Bewertungsausschuss weiterverhandelt werden soll. Es besteht Konsens darüber, dass es eine Konvergenzphase geben soll, damit Praxen sich schrittweise auf die neuen Anforderungen einstellen können.