Die KV Bremen und die Krankenkassen haben sich für das Kalenderjahr 2025 auf eine rückwirkende Steigerung der Heilmittel-Richtgrößen für alle Fachgruppen um 5,5 Prozent verständigt. Die vertraute Systematik der altersgestaffelten Richtgrößen wird fortgeführt. Die Budget- bzw. Richtgrößenprüfung gilt für die Wirtschaftlichkeit der Kosten der Heilmittelverordnungen (Muster 13).
Die KV Bremen konnte außerdem eine rückwirkende Erhöhung der Richtgrößen für die beiden Vorjahre erreichen. Die höheren Richtgrößen bzw. Budgets wurden der Bremer Prüfungsstelle Ärzte/Krankenkassen gemeldet, sodass die Praxen nichts weiter veranlassen müssen.
In der Tabelle “Richtgrößen für Heilmittel” finden Sie die neuen Richtgrößen für Ihre Fachgruppe, für ermächtigte Ärzte gilt die Richtgröße der jeweiligen Fachgruppe. Für fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ) wird ein arithmetischer Mittelwert der arztgruppenbezogenen Werte aus dieser Anlage errechnet.