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Hepatitis B-Screening in der Schwangerschaft wird vorgezogen

Frauen sollen künftig bereits zu Beginn einer Schwangerschaft auf Hepatitis B (GOP 01810 - HBs-Antigen-Test) getestet werden. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft verschoben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) empfiehlt das Hepatitis-B-Screening in die serologischen Screening-Untersuchungen aufzunehmen, die zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft erfolgen.

Hintergrund ist, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Hepatitis-B-Screening so früh wie möglich durchgeführt werden sollte. Bislang ist die Bestimmung des Hepatitis-B-Status der Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) – möglichst nahe am Geburtstermin – vorgesehen. 

Die aktuelle S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ vom Juni 2021 empfiehlt dies nun jedoch zu Beginn der Schwangerschaft, um mit der Therapie – falls erforderlich – nach dem ersten Trimester, aber idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche beginnen zu können.

Angesichts der aktualisierten Empfehlung wird in der nächsten Auflage im Mutterpass auf den Seiten 8 und 24 jeweils die Angabe der Schwangerschaftswoche (32. - 40. SSW) hinter den Wörtern „Untersuchung auf Hepatitis B“ gestrichen. 

Der aktuelle Mutterpass behält jedoch seine Gültigkeit. Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen werden gebeten, die Angabe zur 32. - 40. SSW händisch zu streichen. Die KV Bremen informiert, sobald eine Neuauflage des Mutterpasses vorliegt.

Der G-BA-Beschluss wird innerhalb von zwei Monaten vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und tritt dann in Kraft.

 

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