Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) empfiehlt das Hepatitis-B-Screening in die serologischen Screening-Untersuchungen aufzunehmen, die zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft erfolgen.
Hintergrund ist, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Hepatitis-B-Screening so früh wie möglich durchgeführt werden sollte. Bislang ist die Bestimmung des Hepatitis-B-Status der Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) – möglichst nahe am Geburtstermin – vorgesehen.
Die aktuelle S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ vom Juni 2021 empfiehlt dies nun jedoch zu Beginn der Schwangerschaft, um mit der Therapie – falls erforderlich – nach dem ersten Trimester, aber idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche beginnen zu können.
Angesichts der aktualisierten Empfehlung wird in der nächsten Auflage im Mutterpass auf den Seiten 8 und 24 jeweils die Angabe der Schwangerschaftswoche (32. - 40. SSW) hinter den Wörtern „Untersuchung auf Hepatitis B“ gestrichen.
Der aktuelle Mutterpass behält jedoch seine Gültigkeit. Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen werden gebeten, die Angabe zur 32. - 40. SSW händisch zu streichen. Die KV Bremen informiert, sobald eine Neuauflage des Mutterpasses vorliegt.
Der G-BA-Beschluss wird innerhalb von zwei Monaten vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und tritt dann in Kraft.