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Höchstwerte für Portokostenpauschalen bei der außerklinischen Intensivpflege

Ab 1. Januar 2024 unterliegen die GOP 40110 und 40111 für den Versand eines Arztbriefes im Zusammenhang mit der außerklinischen Intensivpflege einem gemeinsamen Höchstwert je Arzt und je Quartal von 6,02 Euro.

Werden die in der GOP 37706 enthaltenen Leistungen entsprechend den GOP 01600 (Ärztlicher Bericht nach Untersuchung) und 01601 (Individueller Arztbrief) durchgeführt, sind für die Versendung beziehungsweise den Transport die Kostenpauschalen nach den GOP 40110 (Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen/0,86 Euro) und 40111 (Übermittlung eines Telefaxes/0,05 Euro) berechnungsfähig.

Nach Kapitel 40.4 Nummer 3 unterliegen die Kostenpauschalen nach den GOP 40110 und 40111 einem gemeinsamen Höchstwert je Arzt. Für die GOP 40110 und 40111 wird hierzu ein Volumen je Arzt gebildet, aus dem alle gemäß der GOP 40110 und 40111 abgerechneten Kostenpauschalen im Quartal zu vergüten sind. 

Der Höchstwert für die GOP 40110 und 40111 wird arztgruppenspezifisch festgelegt und ist der Tabelle im Kapitel 40.4 Nummer 3 zu entnehmen. Diese Tabelle wurde um den entsprechenden Höchstwert für Ärzte und Krankenhäuser gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der AKI-RL (Kapitel 37.7) ergänzt. 

 

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