Um den Zugang der Versicherten zu einer medizinischen Rehabilitation zu erleichtern, traten zum 1. Juli mehrere Änderungen, insbesondere bei der Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation, in Kraft. Auf die Praxen kommen dadurch zusätzliche Aufgaben zu. So müssen sie vor jeder Verordnung die gesetzlich vorgegebenen Einwilligungserklärungen von Versicherten einholen. Der Bewertungsausschuss hat daher den EBM angepasst.
Höhere Bewertung der GOP 01611
Die vorhandene GOP 01611 für die Verordnung von medizinischer Rehabilitation wird von 302 auf 315 Punkte (35,49 Euro) angehoben. Dies vergütet den Mehraufwand, der den Arzt- und Psychotherapiepraxen unter anderem durch die neuen gesetzlich vorgegebenen Einwilligungserklärungen von Versicherten entsteht.
Neue GOP 01613 bei geriatrischer Reha
Der neue Zuschlag im Zusammenhang mit der Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation nach GOP 01613 (75 Punkte / 8,45 Euro)
- ist berechnungsfähig, wenn mindestens zwei Funktionstests gemäß der Rehabilitations-Richtlinie durchgeführt wurden.
- ist von folgenden Fachgruppen berechnungsfähig: Hausärzten, Fachärzten für Innere Medizin, Fachärzten für Orthopädie, Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie, Fachärzten des Gebiets Chirurgie, Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie von Fachärzten, die nach Kapitel 16 und 21 Leistungen abrechnen können.
- ist aufgrund sich teilweise überschneidender Leistungsinhalte am Behandlungstag nicht neben den GOP der Testverfahren bei Demenzverdacht und im Behandlungsfall nicht neben den GOP des hausärztlichgeriatrischen Basisassessments und des weiterführenden geriatrischen Assessments berechnungsfähig.
- ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
- wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert.
KBV bietet PraxisInfo
Eine PraxisInfo „Neues Reha-Formular ab 1. Juli: Zusätzliche Angaben bei geriatrischer Reha und Dokumentation von Einwilligungen „fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Neues Reha-Formular ab 1. Juli (kbv.de)