Mit der Beendigung der Homöopathieverträge zum 31. Dezember 2022 ist eine Durchführung und Abrechnung der im jeweiligen Homöopathievertrag enthaltenen Leistungen nach dem 31. Dezember 2022 nicht mehr möglich. Dies betrifft folgende Verträge:
- Homöopathievertrag mit der Securvita BKK gemäß § 140a SGB V
- Homöopathievertrag mit der IKK classic gemäß § 140a SGB V
- Homöopathievertrag mit der Ikk gesund plus gem. § 73 c SGB V
Die erteilten Genehmigungen werden automatisch zum 31. Dezember 2022 beendet.