Seit dem Herbst letzten Jahres stand die KV Bremen in Honorarverhandlungen für 2023 mit den Verbänden der Krankenkassen. Grundlage für die KV waren fundierte Forderungen, die erhöhten Praxiskosten im Bundesland Bremen gegenüber dem Bundesdurchschnitt geltend zu machen. Die Verhandlungen waren langwierig und das Angebot der Krankenkassen nicht akzeptabel, da es keinen regionalen Punktwertzuschlag enthielt. Die Kassen wiesen regelmäßig auf ihre schwierige Finanzsituation hin. In der Konsequenz musste die KV Bremen das Schiedsamt anrufen. Die Krankenkassen entgegneten diesen Forderungen mit einem Gegenantrag vor dem Schiedsamt, in dem sie für Bremen gar einen Punktwertabschlag und die Streichung nahezu sämtlicher bisheriger Förderungen im Land forderten.
Diese Eckpunkte für den Honorarvertrag 2023 wurden vor dem Schiedsamt geeint:
Anpassung regionaler Vergütungspunktwert und Behandlungsbedarf
In Anlehnung an den bundesweiten Orientierungswert wird der regionale Vergütungspunktwert um zwei Prozent (11,4915 Cent) erhöht – das entspricht einer Steigerung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) von rund 4,5 Millionen Euro in 2023. Zugleich reduziert sich die MGV im Jahr 2023 um ca. 750.000 Euro aufgrund sinkender Morbiditätsrate und Demographiefaktoren im Land Bremen.
Nahezu sämtliche Förderungen bleiben erhalten
Die bisherigen Förderungen wie die z.B. des ambulanten Operierens (Z-Zuschläge), Augen-OPs, Augenhintergrunduntersuchung (GOP 99134), Allergologie (GOP 99054 und 99055), Schmerztherapie (GOP 99133), Pädaudiologie/Phoniatrie (GOP 99060 ff.) bleiben erhalten. Die Krankenkassen konnten jedoch durchsetzen, die erst im Jahr 2022 neu eingeführte Förderung der Stanzbiopsien in Form eines Punktwertzuschlags auf die GOP 08320 zu beenden, obwohl die vereinbarten Ziele der Förderung erreicht wurden. Die Leistung bleibt aber weiterhin extrabudgetär. Auch die Forderung der KV Bremen, die HNO-Eingriffe Adenotomien und Paukenröhrcheneinlagen bei Kindern, welche bisher nur von der AOK Bremen/Bremerhaven in einem Selektivvertrag gesondert vergütet werden, auch im Rahmen des Honorarvertrages mit allen anderen Krankenkassen zu fördern, wurden von diesen entschieden abgelehnt.
Das neu eingeführte Förderprogramm (Meldung vom 26. Januar 2023: hausärztlicher Zuschlag in bestimmten Stadtteilen) wird fortgeführt und bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Anhebung Wegepauschalen und Förderung der Notdienststrukturen
Außerdem sind Teil der Einigung u.a. eine Erhöhung der Wegepauschalen bei Hausbesuchen um den bundesweiten Orientierungswert um zwei Prozent sowie eine Förderung der Strukturen des Notdienstes von weiterhin 550.000 Euro im Jahr 2023.
Die Einigung auf den Honorarvertrag 2023 erfolgte, nachdem gegen die Stimmen der KV Bremen und mit den Stimmen der Schiedsamtsvorsitzenden und der Krankenkassen die Einführung eines regionalen Punktwertzuschlags für Bremen abgelehnt wurde. Gleichzeitig wurde der Antrag der Krankenkassen zur Einführung eines Punktwertabschlags für Bremen mit den Stimmen der Schiedsamtsvorsitzenden und der KV Bremen ebenfalls abgelehnt.
KV-Vorstand gibt Einblicke in die Verhandlungen: Schiedsamtsentscheidung mit bitterem Nachgeschmack!
Am 7. Juli 2023 hat das Landesschiedsamt unseren Antrag zur Festsetzung eines regionalen Punktwertzuschlags in Höhe von knapp 2 Prozent mit Stimmenmehrheit durch die Kassen zurückgewiesen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei regionalen Besonderheiten in der Kosten- oder Versorgungsstruktur ein Zuschlag zum Orientierungswert vereinbart werden kann. Genau das hatte die KV Bremen aus den Wirtschaftskenndaten ersehen und deshalb einen solchen Zuschlag gefordert, aber zugleich alle anderen Vereinbarungsinhalte aus den Vorjahren nahezu unverändert fortsetzen wollen. Sachlogisch: ist eine solche überdurchschnittliche Kostenstruktur gegeben, wirkt sich diese auf alle Leistungen aus.
Begründung für die Ablehnung war schließlich, dass nach der Rechtsprechung zum bisher deutschlandweit einzigen regionalen Punktwertzuschlag für Hamburg eine deutliche Abweichung der regionalen Praxiskosten vom Bundesdurchschnitt vorliegen müsse, welche mit einer Abweichung von 6,98 Prozent von allgemeinen volkswirtschaftlichen Indikatoren und 2,75 Prozent bei den Gehältern der MFA in Bremer und Bremerhavener Praxen nicht gegeben sei. So argumentierten auch die Kassen, unterstützt durch die kurz zuvor vom Landesschiedsamt Berlin gegen die Stimmen der KV Berlin beschlossene Abweisung des Antrages auf Festsetzung eines regionalen PWZ für Berlin.
Entgegen dieser Argumentation stellten die Kassen einen Antrag auf Festsetzung eines Punktwertabschlags(!), obgleich die von den Kassen genutzten Daten eine noch geringere Abweichung aufzeigten, und widersprachen sich damit selbst. In diesem Zusammenhang hatten die Kassen sehr spezielle Positionen eingenommen: Weil die Mitglieder der KV Bremen offensichtlich mehrheitlich gezielt die Stadtteile mit hohen Mieten als Praxissitz gewählt hätten, würden entsprechende Mehrkosten allein und eigenverantwortlich durch diese verursacht. Aus diesem Grunde müsse man mit einem Abschlag gegensteuern, damit der „ungünstigen Verteilung“ der Praxen über die Stadtteile im Land Bremen entgegengewirkt werden könne. Des Weiteren seien die Kosten für den jährlichen Gasverbrauch in Bremen zwischen November 2021 und November 2022 in Bremen „lediglich um 43 Prozent angestiegen“, in anderen Teilen Deutschlands habe die Verteuerung immerhin 83 Prozent betragen.
Andererseits äußerten die Kassen durchaus Verständnis dafür, dass den Mitgliedern der KV aufgrund der problematischen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung „das Wasser bis zum Halse stehe“. Für den Einwand, dass die Luft langsam eng werde – die KV Bremen brachte ein, dass der Inflation von 7,9 Prozent und den Energiekostensteigerungen im Jahr 2022 auf der „Habenseite“ nun lediglich eine Steigerung des Orientierungswertes für 2023 um 2 Prozent entgegensteht, wodurch auch überbundesdurchschnittliche Personalkostensteigerungen von 2,75 Prozent in Bremen zu einem entscheidenden Mitproblem werden – hatte man dagegen kein Verständnis.
Im Gegenteil hatten die Kassen zur Untermauerung ihrer Position neben ihrem Antrag zu einem regionalen Punktwertabschlag noch die Streichung fast aller regionalen Förderungen beantragt. Und dies, obwohl sie und ihre Versicherten durch entsprechende Einsparungen über die dadurch erreichte weit überdurchschnittliche Wirtschaftlichkeit der Bremer Arznei- und Heilmittelverordnungen sowie stationsersetzende ambulante Behandlungen und Vermeidung stationärer Aufenthalte am meisten selbst davon profitieren! So gern diese Vorteile angenommen werden, kosten dürfen sie indessen wohl nichts.
Noch komischer: Kurz vor dem Schiedsamtstermin hatte die AOK Bremen/Bremerhaven deren Versicherten noch die Absenkung ihrer Zusatzbeiträge angekündigt und die hkk einen 30,3 Mio. schweren Überschuss für 2022 berichtet. Auch andere in Bremen starke Kassen stehen gut da.
Bemerkenswert ist auch, dass die Kassenseite der KV wiederholt vor und im Schiedsamt vorgeworfen hat, die gemeinsame Vertragslinie verlassen zu haben – Warum? Weil die KV Bremen ihr gesetzlich verbrieftes Recht, den vorgesehenen Ausnahmetatbestand für den Zuschlag in einem Schiedsverfahren überprüfen zu lassen, wahrgenommen hat? Dafür sind diese Überprüfungsmechanismen vorgesehen, genau dafür! Dies dann mit der Rücknahme aller Förderverträge zu bedrohen, hat schon ein besonderes Geschmäckle, insbesondere in der Art der Argumentation.
Sehen müssen wir doch auf beiden Seiten, dass jahrelange Anstrengungen zur Verlagerung der Versorgung in den ambulanten Bereich hinein und eine bewusste Steuerung der Versorgungskosten für Bremen sehr viel bewegt haben. Nachprüfbar ist dies recht einfach z.B. im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt zum Risikostrukturausgleich aus dem Jahr 2018, das ganz klar die in Bremen vorteilhaften Kostenstrukturen ausweist. Mit Übernahme von Leistungen aus dem stationären Bereich hat sich ein anderer Leistungsmix in vielen Praxen ergeben, andere Strukturen wurden aufgebaut. Und stationäre Strukturen gezielt damit abgebaut.
Wenn die Kassen nun aus Anlass von Veränderungen auf der Bundesebene, z.B. die Überarbeitung des ambulanten Operierens, bestehende regionale Förderungen abbauen und es unterm Strich dadurch zu weiteren Kürzungen kommt, wird sich das zum Schaden der im Land Bremen erreichten Vorteile in der Versorgung auswirken und zu einer großen Verunsicherung bei den Praxen führen. Am Ende droht dann auch wieder „mehr stationär“ in Bremen. Nur: Aktuell ist kein Ausweichen in stationäre Versorgungsangebote zurück möglich. Damit werden dann ggf. die Wartezeiten auf betroffene Leistungen steigen. Macht das Sinn?
Erste Kunde von Praxen, die sich wegen der unklaren finanziellen Zukunftsperspektive aus der stationsersetzenden Versorgung zurückziehen müssen, lesen wir bereits in den Zeitungen. Ob die Förderungsphilosophie der Kassen so fruchtet? Schade!
Dr. Bernhard Rochell
Peter Kurt Josenhans