Der Fehler beruht auf einer falschen Datenbank-Zuweisung von TSVG-Neupatienten-Fällen. Dies führte dazu, dass bei einer hohen Zahl von Praxen TSVG-Neupatienten fälschlicherweise als solche gekennzeichnet wurden. Die KV Bremen bedauert diesen Fehler und arbeitet mit Hochdruck an der Beseitigung.
In der Folge kann es zu einer Überzahlung gekommen sein. Eine Aussage darüber, welche Praxen betroffen sind und in welcher Höhe, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Ein Indiz für eine Überzahlung kann ein verhältnismäßig starker Rückgang in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bei einem gleichzeitig starken Zuwachs in der extrabudgetären Vergütung sein.
Die KV Bremen hebt vorsorglich alle Honorarbescheide auf, die damit ihre Gültigkeit verlieren. Dies gilt ausdrücklich für alle Praxen, selbst wenn sie nicht betroffen sind. Die KV Bremen wird voraussichtlich bis zum 24. März die neuen Honorarbescheide versenden.
Sollte es zu Rückzahlungen kommen, werden diese mit der Restzahlung 4/2022 verrechnet (25. April 2023). Betroffene Praxen werden dazu aber noch gesondert mit Versand der neuen Honorarbescheide im März von der KV Bremen informiert.
Widersprüche gegen den Honorarbescheid 3/2022 zu dem oben beschriebenen Sachverhalt sind nicht notwendig, weil die Bescheide aufgehoben sind. Sollten Praxen aber in anderen Angelegenheiten bereits dem Honorarbescheid widersprochen haben, bleiben diese Widersprüche selbstverständlich bestehen und werden unter Berücksichtigung der Korrekturbescheide bearbeitet.