Die KV Bremen hat sich mit den Krankenkassen in den vergangenen Wochen auf die wesentlichen Eckpunkte des Honorars für 2026 einigen können. Die bundesweite Orientierungswertsteigerung von 2,8 Prozent bringt für 2026 insgesamt ca. 13,7 Mio. Euro mehr in die ambulante Versorgung Bremens. Ohne die bremen-spezifische Entwicklung von Demografie und Morbidität im Bereich der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, d.h. einer jünger werdenden Bevölkerung sowie weniger kodierter Morbidität im Land Bremen im Bundesvergleich, wären es rund 3,3 Mio. Euro mehr gewesen.
Im Gegensatz zu den Vorjahren ist es in den Verhandlungen mit den Krankenkassen jedoch gelungen, wesentliche neue Fördersummen für bestimmte ambulante fachärztliche Versorgungsangebote zu erhalten, dafür stehen nun jährlich insgesamt mehr als 1,2 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung:
- Rein konservativ tätige Betriebsstätten der Augenheilkunde erhalten einen Zuschlag in Höhe von rund 6 Euro auf die bekannte Ziffer 06225 zur Förderung der konservativen Praxisstruktur. Diese Ziffer wird von der KVHB automatisch zugesetzt.
- Die Polysomnographie („Schlaflabor“) wird weiter gefördert und das Bereitstellungsvolumen wird um 50 Prozent erhöht.
- Rheumatologische Praxen erhalten einen Zuschlag in Höhe von 3,75 Euro bzw. 7,03 Euro je Fall, zur Förderung der Praxisstruktur bei Delegation von ärztlichen Leistungen an nichtärztliches Personal.
- In der Pädaudiologie gibt es einen Zuschlag in Höhe von 15 Euro auf die GOP 20331 (Sprachdiagnostik).
- Bei der Mammografie gibt es einen Zuschlag in Höhe von 2,46 auf die GOP 34270, wenn diese eine Stanzbiopsie-Einheit (GOP 08320) vorhalten und abrechnen.
- Die von niedergelassenen Vertragsärzt:innen organisierte „barrierefreie Gynäkologie“ in den Räumlichkeiten des Klinikums Bremen-Mitte wird mit einem Zuschlag in Höhe von 110 Euro auf die Grundpauschale 08210-08212* gefördert.
- Für die Versorgung von gynäkologischen Patient:innen aus den Bereichen Endometriose, Transidentität und FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) wurde ebenfalls ein wesentliches Fördervolumen zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Förderungen von ärztlichen Leistungen werden derzeit in einer Arbeitsgruppe für das Jahr 2026 erarbeitet.
Die Hausarztförderung von Stadtteilen, die einen Versorgungsgrad von weniger als 85 Prozent aufweisen, bleibt auch 2026 erhalten (hausärztliche TSS-Vermittlungsfälle, GOP 99007). Die Stadtteile in Bremen und Bremerhaven, die im Jahr 2026 einen Teil der Gesamtfördersumme bis zu 250.000 Euro abrufen können sind folgende: Woltmershausen, Oberneuland, Vegesack, Walle, Leherheide, Geestemünde, Wulsdorf.
Schutzimpfungen: Mit dem neuen insgesamt höheren Preisniveau seit 2025 hat die KVHB eine Grundlage für zukünftig neu aufzunehmende Impfungen geschaffen.
Die Krankenkassen haben im Jahr 2026 ebenfalls die Beteiligung an den Kosten für die Strukturen des Notdienstes i.H.v. 976.500,00 Euro zugesagt.
Das dreiköpfige Vorstandsteam der KV Bremen, Dr. Bernhard Rochell, Peter Kurt Josenhans und Martina Kemme erklärte hierzu: „Der Ärztemangel wird in der Versorgung immer mehr spürbar. Mit den gesetzlichen Krankenkassen im Land Bremen konnten wir einige zielgerichtete Fördermaßnahmen erarbeiten, die zumindest in den am stärksten bedrohten ambulanten Bereichen dieser zutiefst besorgniserregenden Entwicklung entgegenwirken. Dennoch ist die Gesundheitspolitik und insbesondere die Bundesregierung hier gefragt, durch mutige Reformen den chronisch unterfinanzierten ambulanten Versorgungsbereich zu erhalten. Die knapp 2000 ambulant tätigen Ärzte, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten bilden das Rückgrat unserer Bremer Gesundheitsversorgung. Dieses gilt es im Hinblick auf den für rund ein Drittel der ambulant tätigen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft bis Mitte der dreißiger Jahre bevorstehenen Übertritt ins Rentenalter für die Zukunft zu erhalten und zu stärken!“