Hybrid-DRG: KBV und GKV-Spitzenverband legen Abrechnungsverfahren fest

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren geeinigt. Die Vereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Januar. Damit können Vertragsärzte die Fallpauschalen für bestimmte Eingriffe jetzt abrechnen. Die KV Bremen wird in Kürze ausführlich dazu informieren.

Spätestens zum Januar 2025 soll ein System aufgestellt worden sein, in dem die Datensätze auf elektronischem Weg täglich an die Krankenkassen gesendet werden können. Da ein solches Verfahren aktuell noch nicht etabliert ist, können Ärzte die Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Abrechnung beauftragen und  übergangsweise die Leistungen in der Quartalsabrechnung dokumentieren.

Die Abrechnung erfolgt in der Übergangsphase durch Pseudo-GOP, die sich auf eine der zwölf Hybrid-DRG beziehen. Der Datensatz ist jeweils mit einer Hauptdiagnose zu kennzeichnen. Über die Einzelheiten des Verfahrens werden wir Sie zeitnah informieren.

Die Abrechnungsvereinbarung von KBV und GKV-Spitzenverband befindet sich noch im Unterschriftenverfahren.

 

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