Es handelt sich um:
- Eingriffe am Schlüsselbein
- Operative Behandlungen von Analfisteln
- Brusterhaltende Operationen bei kleineren Tumoren
- Eingriff an Hoden und Nebenhoden
- Endoskopische Untersuchungen beziehungsweise Untersuchungen an
- Pankreas
- Leber
- Galle
Darüber hinaus kommen weitere OPS-Kodes der Hernienchirurgie und Operationen am Sinus pilondalis hinzu.
Die Aufnahme der OPS-Kodes ist zum Teil mit Vorgaben von Ausschlusskriterien verknüpft, die in einer weiteren Spalte der Anlage 1 zur Vereinbarung dargestellt sind.
Liegen nur die dort genannten OPS-Kodes vor, kann die Leistung nicht als Hybrid-DRG abgerechnet werden. Auch ist in einigen Fällen nur die beidseitige Durchführung als Hybrid-DRG abrechenbar oder bestimmte OPS-Kodes sind nicht gemeinsam zu gruppieren. Die einzelnen Fälle können der Anlage 1 entsprechend entnommen werden.
Die Höhe der Fallpaschaulen steht aktuell noch nicht fest. Eine Vereinbarung hierüber soll bis 30. September, spätestens bis 31. Dezember 2024 geschlossen.