Hybrid-DRG: Weitere Eingriffe werden ab 2025 in Katalog aufgenommen

Der Hybrid-DRG-Katalog für das ambulante Operieren wird erweitert. KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich auf etwa 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen geeinigt, die ab 2025 Jahr mit den neuen Fallpauschalen vergütet werden.

Es handelt sich um:

  • Eingriffe am Schlüsselbein
  • Operative Behandlungen von Analfisteln
  • Brusterhaltende Operationen bei kleineren Tumoren
  • Eingriff an Hoden und Nebenhoden
  • Endoskopische Untersuchungen beziehungsweise Untersuchungen an 
    • Pankreas
    • Leber
    • Galle

Darüber hinaus kommen weitere OPS-Kodes der Hernienchirurgie und Operationen am Sinus pilondalis hinzu.

Die Aufnahme der OPS-Kodes ist zum Teil mit Vorgaben von Ausschlusskriterien verknüpft, die in einer weiteren Spalte der Anlage 1 zur Vereinbarung dargestellt sind.

Liegen nur die dort genannten OPS-Kodes vor, kann die Leistung nicht als Hybrid-DRG abgerechnet werden. Auch ist in einigen Fällen nur die beidseitige Durchführung als Hybrid-DRG abrechenbar oder bestimmte OPS-Kodes sind nicht gemeinsam zu gruppieren. Die einzelnen Fälle können der Anlage 1 entsprechend entnommen werden. 

Die Höhe der Fallpaschaulen steht aktuell noch nicht fest. Eine Vereinbarung hierüber soll bis 30. September, spätestens bis 31. Dezember 2024 geschlossen.

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