Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350, 31351) und GOP, denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 - Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (GOP 01904, 01905) - sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Der Hygienezuschlag ist je nach Eingriff unterschiedlich hoch. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Aufwand der Aufbereitung der OP-Instrumente, der Dauer der Operation sowie dem Ambulantisierungsgrad. Dadurch gibt es insgesamt 66 Zuschläge, deren Spanne von 3,34 Euro bis 62,18 Euro reicht. Sie werden im neuen Abschnitt 31.2.19 und im Abschnitt 1.7.6 und 1.7.7 des EBM aufgeführt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit für jeden Eingriff in voller Höhe.
Die KV Bremen wird die Zuschläge rückwirkend und für alle folgenden Quartale automatisch zusetzen.
Bereits seit zwei Jahren gibt es für alle Haus- und Fachärzte mit direktem Patientenkontakt einen Zuschlag für allgemeine Hygieneaufwände (Zuschlag zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale). Mit dem jetzt gefassten Beschluss erhalten ambulante Operateure einen Ausgleich vor allem für die hohen Kosten, die bei der Aufbereitung von OP-Instrumenten entstehen. Für die Zuschläge steht ein zusätzliches Finanzvolumen von 60 Millionen Euro bereit.