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Hyposensibilisierungsbehandlung bei Erdnussallergie ist abrechenbar

Zwei neue Leistungen zur Abbildung der Hyposensibilisierungsbehandlung mit einer oralen Immuntherapie bei Kindern und Jugendlichen mit Erdnussallergie werden zum 1. Juli 2022 in den EBM aufgenommen.

Die orale Immuntherapie mit dem Wirkstoff AR101 (Handelsname: Palforzia) wird zur Hyposensibilisierungsbehandlung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 4 bis 17 Jahren mit einer bestätigten Erdnussallergie verabreicht. Für die Behandlung inklusive Nachbeobachtung des Patienten werden die zwei GOP 30133 (62 Punkte / 6,99 Euro) und 30134 (156 Punkte / 17,58 Euro) in den Abschnitt 30.1.3 des EBM aufgenommen. Sie werden zunächst extrabudgetär vergütet. 

Beide GOP sind berechnungsfähig für Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Allergologie.

 

GOP für Therapieeinleitung und Dosissteigerung

Bei Therapieeinleitung sowie bei erneut erforderlicher Therapieeinleitung ist die GOP 30133 für die Medikamentengabe und Nachbeobachtung bis zu viermal am Behandlungstag berechnungsfähig.

Für die Gabe der letzten Dosis am Tag der initialen Aufdosierung und der ersten Dosis jeder neuen Dosissteigerungsstufe inklusive Nachbeobachtung ist die GOP 30134 einmal am Behandlungstag berechnungsfähig – auch nach Wiederaufnahme der Therapie gemäß aktuell gültiger Fachinformation.

Ärztinnen und Ärzte, die die Behandlung durchführen, müssen für den Notfall sicherstellen, dass eine Schockbehandlung und Intubation möglich sind.

 

#Abrechnung / Honorar

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