Impfungen gegen Covid-19 werden ab 8. April 2023 privat in Rechnung gestellt

Das Impfhonorar für Schutzimpfungen gegen Covid-19 muss ab dem 8. April 2023 vorerst privat nach der GOÄ in Rechnung gestellt werden. Die Patienten wenden sich dann zur Kostenerstattung an ihre Krankenkasse.

Die private Abrechnung der Impfung gegen Covid-19 ergibt sich aus der gesetzlichen Beendigung der Coronavirus-Impfverordnung. Damit sind die Impfungen in die Regelversorgung übergegangen, Krankenkassen und  KV Bremen liegen in den laufenden Verhandlungen zum zukünftigen Impfhonorar aber noch auseinander.

Der gewohnte Bezugsweg der Impfstoffe bleibt aber über den genannten Stichtag hinaus bestehen. Die Impfstoffe werden jetzt aufgrund der geänderten Allgemeinverfügung ohne das Impfzubehör (Spritzen, Kanülen u. NaCl-Lösung) ausgeliefert.
 

 

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