Die private Abrechnung der Impfung gegen Covid-19 ergibt sich aus der gesetzlichen Beendigung der Coronavirus-Impfverordnung. Damit sind die Impfungen in die Regelversorgung übergegangen, Krankenkassen und KV Bremen liegen in den laufenden Verhandlungen zum zukünftigen Impfhonorar aber noch auseinander.
Der gewohnte Bezugsweg der Impfstoffe bleibt aber über den genannten Stichtag hinaus bestehen. Die Impfstoffe werden jetzt aufgrund der geänderten Allgemeinverfügung ohne das Impfzubehör (Spritzen, Kanülen u. NaCl-Lösung) ausgeliefert.