Für die Infusion beziehungsweise die Beobachtung und Betreuung können je nach Dauer folgende GOP abgerechnet werden:
- GOP 02102 - Infusionstherapie mit dem Arzneimittel / mindestens 60 Minuten - 165 Punkte / 18,96 Euro
- GOP 01540 - Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusionen / mehr als 2 Stunden - 386 Punkte / 44,36 Euro
- GOP 01541 - Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusionen / mehr als 4 Stunden - 625 Punkte / 71,82 Euro
- GOP 01542 - Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusionen / mehr als 6 Stunden – 961 Punkte / 110,43 Euro
Die vier GOP sind schon im EBM enthalten und können bislang für Infusionstherapien mit Sebelipase alfa und Velmanase alfa abgerechnet werden. Ihr Leistungsinhalt wird zum 1. April um den Wirkstoff Olipudase alfa erweitert, sodass die Abrechnung dann auch bei dieser Therapie möglich ist.
Die Vergütung der vier GOP erfolgt weiterhin extrabudgetär und damit zu festen Preisen – vorerst bis zum 30. März 2025.