Jetzt kommt die eAU! Was zum Start wichtig ist

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitale Version der jetzigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ursprünglich war der 1. Januar 2021 geplant, an dem alle Ärzte dazu verpflichtet gewesen wären, die eAU-Daten an die Krankenkasse über den Kommunikationsdienst KIM zu übermitteln. Dann wurde eine Übergangsfrist verhandelt, so dass der verpflichtende Startbeginn der eAU jetzt der 1. Oktober 2021 ist.

So funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab 1. Oktober 2021 wird der Versand der eAU über KIM an die Krankenkassen zur Pflicht. Arztseitige Voraussetzungen dafür sind:

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur
  • Update Ihres Konnektors – nach vorheriger Absprache mit Ihrem Softwarehaus – auf den eHealth-Konnektor (PTV3)
  • KIM-Anbieter
  • Zugangsdaten und E-Mailadresse für den KIMDienstanbieter (Verzeichnisdienst)
  • KIM und eAU-Modul in Ihrem PVS
  • eHBA G2 für die qualifizierte Signatur der eAU
  • Eventuell zusätzliche Kartenterminals in Ihren Sprechzimmern

Finanzierung der eAU: Für die Einrichtung von KIM wird eine einmalige Pauschale von 100 Euro gewährt. Zusätzlich gibt es eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal.

Mit der Verpflichtung der eAU ab dem 1. Oktober wird der Formularversand eingestellt und gilt dann nur noch für eine Übergangszeit. Die Praxis stellt die eAU aus und stellt den Ausdruck für den Patienten her. Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Arbeitgeber die eAU von den Kassen elektronisch abholen.

 

Systemupdate im September

Genau wie das Papier (Muster 1) muss auch die eAU unterschrieben werden. Damit wird die elektronische Signatur zum Arbeitsalltag der Ärzte gehören. Die Übermittlung erfolgt über den elektronischen, sicheren, Nachrichtendienst KIM der Telematikinfrastrukur.

Die Erstellung muss im PVS erfolgen. Deshalb gibt es Ende September ein großes Funktions-Update, das am 1. Oktober 2021 in den Praxen sicher beherrscht werden muss.

Wenn alles fehlerfrei läuft, ist die Erstellung der eAU in der Theorie ganz einfach: Generieren Sie im PVS die AU wie gewohnt. Neben „Drucken“ erscheint ein neuer Button „an Kasse senden“, darauf bitte klicken. Es erscheint eine Aufforderung, den eHBA in das Terminal zu stecken und die PIN einzugeben. Bitte beeilen, die Zeit läuft ab – das sehen Sie an einem Balken auf dem Display. Erstellen Sie gegebenenfalls für den Patienten den gewünschten Ausdruck oder stellen Sie ihm die eAU digital zur Verfügung.

 

Beratungsbedarf steigt

In der Praxis rechnet die KV Bremen bei der Umstellung auf die eAU jedoch mit einem erhöhten Beratungsbedarf. Zum einen stellt die elektronische Unterschrift eine gewaltige Änderung im Praxisablauf dar. Zum anderen müssen zur Übermittlung der elektronischen Nachrichten fehlerfreie Empfänger- und Absenderadressen vorliegen – hier ist der Nachholbedarf noch enorm: Im Verzeichnisdienst VZD, der als eine Art Telefonverzeichnis aller Teilnehmer im Gesundheitswesen seit Ende 2020 im Aufbau ist, haben für Bremen erst 50 Prozent der Praxen einen Eintrag (Stand: 7. Juli 2021), davon sind 15 Prozent fehlerhaft. Die aus den Zertifikaten der Praxisausweise übertragenen Daten werden bei der eAU mit den KIM-Adressen kombiniert.

Pro Jahr wird in Deutschland mit 77.000.000 eAU gerechnet (Quelle: GKV-Spitzenverband). Auf Bremen heruntergebrochen wären das 3.500 pro Arbeitstag – es handelt sich also um eine echte Hochfrequenzanwendung. Wenn dabei nur 90 Prozent der Daten korrekt sind, könnten allein in Bremen täglich 350 fehlerhafte eAUs ausgestellt werden. Ein Korrekturverfahren – Rückruf, Ersatz-eAU, Bestätigungen – ist derzeit noch in Vorbereitung.

 

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