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Kardioversion wird zum 1. Januar 2024 in den EBM aufgenommen

Die Abrechnung der externen elektrischen Kardioversion wird zum 1. Januar 2024 in den EBM aufgenommen. Damit wird eine Meldung über einen Selektivvertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven hinfällig.

Zur Abrechnung der externen elektrischen Kardioversion, einschließlich Sachkosten, werden folgende GOP in den EBM aufgenommen:

  • GOP 04421 in den Abschnitt 4.4.1 (GOP der Kinder-Kardiologie) 
  • GOP 13552 in den Abschnitt 13.3.5 (Kardiologische GOP)

Die GOP sind mit 1.875 Punkten extrabudgetär bewertet.

Korrektur der Meldung vom 5. Dezember 2023: Die AOK Bremen/Bremerhaven tritt dem Selektivvertrag zur mehrstufigen ambulanten Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen durch Kardioversion gemäß § 140a SGB V nicht bei. Die Gebührenordungsposition (GOP) 99036 wird nicht von 290 Euro auf 310 Euro erhöht. 

 

#Abrechnung / Honorar,  #Vertrag,  #Qualität / Genehmigung