Kein Bezug als Sprechstundenbedarf: RSV-Impfung für ältere Erwachsene wird privat abgerechnet

Die jetzt empfohlenen Schutzimpfungen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für ältere Erwachsene werden privat abgerechnet. Der Impfstoff wird auf einem Privatrezept verordnet, der Bezug als Sprechstundenbedarf (SSB) ist nicht möglich.

Die vorgesehenen Ziffern für die Schutzimpfungen (89137, 89138) können noch nicht über die KV Bremen abgerechnet werden. Dazu fehlt es noch an den notwendigen Vereinbarungen zur Überführung dieser Schutzimpfungen in den Bremer Rahmenvertrag. Die Gespräche mit den Krankenkassen laufen bereits.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 3. September 2024 die Übernahme der Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus als Standardimpfung für Personen ab dem Alter von 75 Jahren und als Indikationsimpfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren in die Schutzimpfungs-Richtlinie beschlossen. Wiederholungsimpfungen werden nicht empfohlen.

Die Patienten wenden sich hinsichtlich der Kostenerstattung an ihre jeweilige Krankenkasse.

 

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