Icon für Meldungen, Rubrik "Abrechnung und Honorar"

Kein Honorar für Kostenpauschalen zum eArztbrief

Die Kostenpauschalen für den eArztbrief nach GOP 86900 und 86901 werden ab 3/2023 nicht mehr honoriert. Mit der Aufhebung der Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) wurde auch die darin enthaltene Regelung zum Versand und Empfang von eArztbriefen (Anlage 8 zu Anlage 32) gestrichen. Auch in der folgenden Festlegung zu den neuen TI-Pauschalen wurde keine neue Regelung zum eArztbrief aufgenommen.

Solange keine neue Regelung durch das Bundesgesundheitsministerium bzw. keine Vergütungsvereinbarung zwischen der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen getroffen wurde, bitten wir jedoch weiterhin die beiden GOP abzurechnen, für den Fall dass die Vergütung fortgeführt wird. 

Die abgerechneten GOP werden im Honorarbescheid 3/2023 zwar aufgeführt aber aus den vorgenannten Gründen mit 0 Euro vergütet. 

 

#Abrechnung / Honorar