Solange keine neue Regelung durch das Bundesgesundheitsministerium bzw. keine Vergütungsvereinbarung zwischen der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen getroffen wurde, bitten wir jedoch weiterhin die beiden GOP abzurechnen, für den Fall dass die Vergütung fortgeführt wird.
Die abgerechneten GOP werden im Honorarbescheid 3/2023 zwar aufgeführt aber aus den vorgenannten Gründen mit 0 Euro vergütet.