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Keine Genesenenzertifikate nach Antikörperbestimmung ausstellen

Genesenennachweise dürfen nicht auf Basis einer Antikörperbestimmung ausgestellt werden. Darauf weist der Bremer Landeskrisenstab mit Verweis auf eine Zunahme von zu Unrecht ausgestellten Zertifikaten hin.

Immer mehr Bürger versuchen durch eine Untersuchung auf Antikörper im Blut herauszufinden, ob Sie bereits mit dem Coronavirus infiziert waren. Das Ergebnis der Antikörperbestimmung ist aber weder für die Impfentscheidung noch für einen Genesenennachweis geeignet. 

Nach der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 darf ein Genesenennachweis nur dann ausgestellt werden, wenn der Nachweis einer Infektion mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist.