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Kennzeichnung von COVID-19-Leistungen entfällt ab 1. Juli

Ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion müssen in der Abrechnung vorerst nicht mehr mit der Pseudo-GOP 88240 gekennzeichnet werden. Die entsprechende Regelung ist zum 30. Juni ausgelaufen.

Eine Wiedereinführung der Kennzeichnung und der damit verbundenen Vergütungsregelung ist je nach Pandemiegeschehen möglich.

 

#Abrechnung / Honorar