Kinderimpfstoff kommt früher – Auslieferung bereits am 13. Dezember

Der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer kommt eine Woche früher als erwartet. Die Auslieferung an die Apotheken wird laut Bundesministerium für Gesundheit auf den 13. Dezember vorverlegt, sodass die Arztpraxen im Anschluss daran beliefert werden können. Vertragsärzte können den für 5- bis 11-jährige Kinder zugelassenen COVID-19-Impfstoff erstmals bis 7. Dezember bestellen.

Der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer für 5- bis 11-Jährige wurde Ende November von der Europäischen Kommission zugelassen. Damit ist die Impfung in dieser Altersgruppe möglich. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission, die voraussichtlich noch im Dezember vorliegen wird, sei keine Voraussetzung für die Impfung, betonte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

 

Hinweise zur Bestellung und Lieferung

Für die Bestellung bis nächsten Dienstag (7.12., 12 Uhr) nutzen Praxen dasselbe Rezept, auf dem sie auch den Impfstoff für Jugendliche und Erwachsene ordern. Neu ist lediglich der Zusatz „für Kinder (5 - 11 Jahre)“. Zum Beispiel: „30 Dosen Comirnaty plus Impfzubehör und 20 Dosen Comirnaty für Kinder (5 - 11 Jahre) plus Impfzubehör“.

Die nächste Lieferung an die Arztpraxen ist für Anfang Januar geplant. Demnach muss die Bestellung bis Dienstag, 4. Januar, für die Woche vom 10. bis 16. Januar erfolgen.  Das BMG wies heute nochmals darauf hin, dass Bestellungen nur ausgelöst werden sollten, wenn die Impfstoffe zeitnah verimpft werden könnten und Verwurf mit Blick auf die zehn Dosen je Vial vermieden werde.

 

Merkblatt zu den Unterschieden beider Impfstoffe

Der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer unterscheidet sich in der Dosierung und Handhabung von dem Impfstoff, der ab 12 Jahren eingesetzt wird. So hat er eine niedrigere Konzentration, ein anderes Injektionsvolumen und kann mit zehn Wochen länger im Kühlschrank gelagert werden. Die wichtigsten Unterschiede hat die KBV in einem Infoblatt zur Lagerung und Handhabung beider Impfstoffe von BioNTech/Pfizer zusammengefasst (siehe Link ganz unten).

 

Haftungsregelung gilt auch für diese Impfung

Der Anspruch auf die Impfung nun auch für Kinder ab 5 Jahre ist in der Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Der Arzt trägt kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ordnungsgemäß durchführt. Alle nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Impfverordnung mit einem für sie zugelassenen Impfstoff geimpften Personen können einen etwaigen Versorgungsanspruch wegen eines Impfschadens gegen den Staat geltend machen.

 

Merkblatt zum Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer