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Korrektur bei Honorarverteilungskonten notwendig

Aufgrund eines verfahrenstechnischen Fehlers mit Auswirkungen auf die Honorarverteilungskonten wird die KV Bremen einmalig eine Korrekturbuchung zwischen den haus- und fachärztlichen Honorarverteilungskonten (HVK) vornehmen müssen. Der Verfahrensfehler hatte und hat keine Folgen für die individuelle Honorarabrechnung der Mitglieder der KV Bremen und die Höhe der in den betroffenen Quartalen ausgezahlten Vergütung. Die Honorarbescheide bleiben bestandskräftig.

Was ist der Verfahrensfehler und wie ist er aufgefallen?

Seit 2019 entwickeln sich die HVK für den hausärztlichen und fachärztlichen Bereich in unterschiedliche Richtungen. Während das Facharzt-HVK wuchs, blieb das Hausarzt-HVK stabil bzw. sank leicht. 

Da sich diese Entwicklung verfestigte, hatte die KV Bremen dies ab Mitte 2021 zum Anlass genommen, die zugrundeliegenden Prozesse zu überprüfen. Coronabedingte Effekte konnten sukzessive ausgeschlossen werden. Bei der aktuellen neu vorzunehmenden Bereinigung von TSVG-Leistungen klärte die KV bei der Überprüfung der Verfahren nun auf, dass diese Bereinigung auf den jeweiligen HVK nicht sachgerecht umgesetzt wurde. 

TSVG steht für Terminservice- und Versorgungsgesetz. TSVG-Leistungen, die aus der Gesamtvergütung herausgerechnet (=bereinigt) werden müssen, weil sie extrabudgetär bezahlt werden, sind zum Beispiel die Neu-Patienten-Regelung oder die offene Sprechstunde. 

 

Was ist das HVK überhaupt?

Das Honorarverteilungskonto (HVK) ist ein Rücklagenkonto insbesondere zum Ausgleich von nicht kalkulierbaren Schwankungen bei Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Honorarverteilung. Je Versorgungsbereich wird ein virtuelles Konto gebildet. Es gibt also ein hausärztliches und ein fachärztliches HVK.

 

Was ist der Grund für das „Auseinanderlaufen“ der Konten?

Die interne Überprüfung ergab, dass die TSVG-Bereinigungsbeträge in Relation der Versorgungsbereiche (ca. 39 Prozent Hausärzte zu ca. 61 Prozent Fachärzte) berechnet wurden. Richtig wäre gewesen, die Bereinigungsbeträge entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistungen des Versorgungsbereichs „verursachergerecht“ umzulegen (ca. 14 Prozent Hausärzte bzw. ca. 86 Prozent Fachärzte). Diese Diskrepanz führte in den Quartalen seit 2019 dazu, dass die Rückstellungen im HVK der Fachärzte unverhältnismäßig stark angestiegen sind.

Die KV Bremen hat zur Abklärung dieses Verdachts die Kassenärztliche Bundesvereinigung eingeschaltet, die ihre Feststellungen inhaltlich voll bestätigt hat. 

 

Was unternimmt die KV Bremen, um zu korrigieren?

Der systematische Verfahrensfehler ist für die Zukunft abgestellt. Neben der TSVG-Bereinigung wurden auch andere Bereinigungsverfahren geprüft. Die Schieflage zwischen den Honorarverteilungskonten von Haus- und Fachärzten wird mit einer einmaligen Korrekturbuchung ausgeglichen. Ein mittlerer siebenstelliger Millionenbetrag wird auf das HVK der Hausärzte übertragen. Dadurch ist die ursprüngliche Relation der beiden Konten wiederhergestellt, wie sie sich vor Inkrafttreten des TSVG Ende 2018 darstellte (Stand 31.12.2018 - HVK Hausärzte: 5,40 Millionen Euro, HVK Fachärzte: 11,04 Millionen Euro). Die genauen Kontostände für das Jahr 2022 werden erst mit der vollständigen Abrechnung des Jahres ermittelt werden können.

 

Gibt es Auswirkungen auf das ausgezahlte Honorar für Haus- und Fachärzte?

Der oben beschriebene verfahrenstechnische Fehler hat lediglich Auswirkungen auf die Entwicklung der Rückstellungen in den jeweiligen haus- und fachärztlichen HVK. Die arztseitige Berechnung der Honorare bleibt davon unberührt, da hier die Beträge der TSVG-Leistungen korrekt bereinigt wurden. Insofern müssen die Honorarbescheide der betroffenen Quartale auch nicht rückwirkend korrigiert werden. Auch dies bestätigte die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

 

Fazit und Zusammenfassung

  • Der Verfahrensfehler betrifft nicht verteiltes Honorar.
  • Die Honorarbescheide sind bestandskräftig: Niemand muss etwas zurückzahlen, niemand erhält eine Rückerstattung.
  • Der Verfahrensfehler ist abgestellt. 
  • Die Schieflage in den Honorarverteilungskonten wird beseitigt.

 

#Abrechnung / Honorar,  #Politik / Gremien

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