Der Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 bei folgenden Kostenpauschalen jeweils von 0,81 Euro auf 0,86 Euro erhöht.
- GOP 40110 Versendung bzw. den Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen
- GOP 40128 Versendung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Patienten bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde
- GOP 40129 Versendung einer Bescheinigung gemäß Muster 21 an den Patienten bzw. die Bezugsperson bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde
- GOP 40130 Versendung einer papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse
- GOP 40131 Versendung einer papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Patienten
Die Erhöhung betrifft jedoch nicht den Versand von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die Ärzte aufgrund der Corona-Pandemie telefonisch ausstellen. Hierfür rechnen Praxen weiterhin die GOP 88122 (0,90 Euro) für den Versand an Patienten ab. Diese Regelung gilt noch bis 31. Mai 2022.
Infolge der höheren Kostenpauschalen wurde auch der gemeinsame Höchstwert angepasst, den Ärzte und Psychotherapeuten maximal für den Versand von Briefen per Post (GOP 40110) und per Fax (GOP 40111) im Quartal erstattet bekommen. Der Höchstwert ist je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch.