Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten wieder per Telefon möglich

Vertragsärzte können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ab sofort wieder telefonisch krankschreiben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss angesichts der Corona-Infektionszahlen beschlossen. Die Sonderregelung ist befristet bis zum 30. November.

Vertragsärztinnen und -ärzte haben somit erneut die Möglichkeit, ihren Patientinnen und Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit (AU) für bis zu sieben Kalendertage zu bescheinigen. Bei fortdauernder Erkrankung ist telefonisch eine einmalige Verlängerung der AU-Bescheinigung um weitere sieben Kalendertage möglich.

Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft der behandelnde Arzt. 

Angesichts von häufig symptomlosen Verläufen bei Infektionen mit einer Omikron-Variante sind Patienten ohne Symptome in aller Regel nicht arbeitsunfähig. Eine häusliche Isolation wird in diesen Fällen alleine infektionsrechtlich begründet. Diese Patienten sollten sich deshalb an die zuständigen Gesundheitsämter wenden.