Von dem Förderpaket profitieren die folgenden vier Fachgruppen, für die der zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Land Bremen am 10. September eine drohende Unterversorgung in der Stadtgemeinde Bremerhaven festgestellt hat: Hausärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendmediziner sowie Kinder- und Jugendpsychiater.
Das Förderpaket wird zu gleichen Teilen von der KV Bremen und den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.
Außerdem hat der Landesausschuss die Rahmenbedingungen für die Gewährung der sogenannten Sicherstellungszuschläge festgelegt und ein Instrumentenkasten definiert, der eine flexible Förderung ermöglicht. Danach sind zwei „Halteprämien“ vorgesehen, die den höheren Aufwand für bestehende Praxen goutieren. Außerdem werden zwei „Starterprämien“ für Ärzte eingeführt, die sich neu in Bremerhaven niederlassen bzw. in Anstellung gehen. Die Prämien unterscheiden sich in Höhe und Ausgestaltung je Arztgruppe.
„Wir stehen vor großen Herausforderungen. Mit diesem Förderpaket ist die Hoffnung verbunden, dass wir Ärzte für Bremerhaven gewinnen können. Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen leisten ihren Teil dazu“, so die Vorstände der KV Bremen Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans. „Aber auch das Land und die Kommune müssen Verantwortung übernehmen und die ambulante Versorgung als ihre Daseinsvorsorge begreifen. Wir erwarten mehr Engagement, um die Ärzte der benötigten Fachgebiete im Wettbewerb mit anderen Regionen auch nachhaltig für eine Tätigkeit in Bremerhaven zu interessieren.“ Konkrete Vorschläge hat die KV Bremen in einem Zukunftspapier formuliert.
Der Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Land Bremen ist in Kürze auf der Homepage der KV Bremen abrufbar. Die Rechtsaufsicht kann den Beschluss innerhalb von zwei Monaten beanstanden.
Hintergrund Sicherstellungszuschläge: Sicherstellungszuschläge werden in den Gebieten gezahlt, in denen der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Unterversorgung, eine drohende Unterversorgung oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die ambulante vertragsärztliche Versorgung zu verbessern. Die Rahmenbedingungen für die Gewährung der Sicherstellungszuschläge werden durch den Landesausschuss festgelegt.