Folgende Einrichtungen stellen zum 31. März die Arbeit ein:
- Coronaambulanz Bremen Stadt (Vahr)
Vahrer Str. 228, 28329 Bremen - Testpraxis Bremen Nord
Kaffeestr. 2, 28779 Bremen - Corona-Anlaufpraxis Bremerhaven (voraussichtlich)
Dr.-Franz-Mertens-Straße 4, 27580 Bremerhaven
Hintergrund ist der Wegfall der Finanzierungsgrundlagen für den Betrieb der Teststellen sowohl über die Gesetzliche Krankenversicherung als auch über die Coronavirus-Testverordnung.
Nach aktuellem Informationsstand wird die Coronavirus-Testverordnung nicht über den 31. März hinaus verlängert. Somit können aufgrund fehlender rechtlicher und finanzieller Grundlagen die Betreiber von Teststellen keine Abstriche nach der Testverordnung durchführen, zum Beispiel Bürgertests, PCR-Bestätigungstests, Freitestung, etc.
Für symptomatische Patienten gilt künftig, dass kurative PCR-Testungen nur noch in vertragsärztlichen Praxen vorgenommen werden können. Die Abstrichleistungen werden wie gewohnt über den EBM abgerechnet (GOP 02402 und GOP 02403). Die KV Bremen hat alle relevanten Regelungen in einer Übersicht „Coronatest-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen“ zusammengefasst.
Antigen-Schnelltests können in vertragsärztlichen Praxen nur noch als Privatleistung angeboten werden.