Seit dem 5. Februar liegt die schriftliche Ausfertigung des so genannten Poolarzt-Urteils vor. Das Bundessozialgericht hatte im Oktober 2023 entschieden, dass ein nicht niedergelassener Zahnarzt in Baden-Württemberg, der im Notdienst teilnahm, nicht automatisch als selbstständig anzusehen ist. Im konkreten Fall wurde eine Sozialversicherungspflicht festgestellt (Az.: B 12 R 9/21 R). Dieses Urteil kann weitreichende Folgen entwickeln.
In dem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach befürchten die Kassenärztlichen Vereinigungen: „Leider entstehen durch die Entscheidung erhebliche Unsicherheiten, die letztlich auf die konkrete Ausgestaltung des Bereitschaftsdienstes durch die einzelnen KVen übertragen werden. Gerade auch vor dem Hintergrund der durch Ihr Ministerium angestrebten Notdienstreform kann dies keine befriedigende Situation sein, da andernfalls mit langjährigen Klärungsprozessen zu rechnen wäre.“
Insofern fordern die KVen die Ärzte im Bereitschaftsdienst analog den Ärzten im Rettungsdienst von der Sozialversicherungspflicht freizustellen.
Schreiben an den Bundesgesundheitsminister zum Poolarzt-Urteil