Die GOP 32810 ist ausschließlich von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie berechnungsfähig und kann höchstens dreimal im Behandlungsfall abgerechnet werden.
Eine Erkrankung durch und ein Erregernachweis von Orthopoxviren sind namentlich meldepflichtig. Die GOP 32810 wird deshalb in die Kennnummer 32006 aufgenommen und die Kosten werden nicht auf das Laborbudget angerechnet.