Sofern der Patient im Auftrage des Krankenhauses nach eigentlich unzulässigen Ein- oder Überweisungen fragt, kann die Praxis stattdessen einfach den „Laufzettel“ zur Rückgabe an die Klinik ausstellen. Diese bewährte Arbeitshilfe der KV Bremen wurde jetzt um das Ankreuzfeld „Rezept“ erweitert:
„Für die Medikamente ist das Krankenhaus zuständig. Es kann daher anlässlich und während der stationären Behandlung kein Rezept ausgestellt werden. Die Aufforderung an Patienten, Medikamente mitzubringen,
ist grundsätzlich unzulässig.“
Laufzettel Krankenhauseinweisung /-überweisung / Rezept