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Lieferengpässe bei salbutamolhaltigen Arzneimitteln

Für bestimmte salbutamolhaltige Arzneimittel bestehen derzeit Lieferengpässe, die teilweise noch bis Ende November 2022 andauern.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist mit den betroffenen Unternehmen im Austausch, um alle Optionen zur Kompensation ausfindig zu machen. Hier die Meldung vom BfArM im Wortlaut:

„Zurzeit befindet sich nach Meldungen des Zulassungsinhabers Hexal AG und ratiopharm GmbH Salbuhexal Inhalationslösung (betroffen Packungsgrößen: 5x10 ml und 10x10ml, Packungsgröße 1x10ml mit einer Reichweite von mehreren Monaten verfügbar), Salbuhexal Fertiginhalat und Salbutamol-ratiopharm Inhalationslösung im Lieferengpass. Als voraussichtliches Ende des Lieferengpasses ist der 30.10.2022, 30.11.2022 und 07.11.2022 angegeben.

Salbutamol ist sowohl auf der Liste der versorgungsrelevanten Arzneimittel als auch der „Liste der Wirkstoffe, deren Bedarf wegen Behandlung von COVID-19-Patienten bei Vollauslastung der vorhandenen Intensiv-Kapazitäten stark (bis auf maximal 300%) erhöht ist gegenüber dem Normalbedarf (2019) auf Intensivstationen“ aufgeführt. Bei Betrachtung der salbutamolhaltigen Inhalationslösungen (Stärke 5mg) ist aktuell von einem Marktanteil der vom Lieferengpass betroffenen Arzneimittel von insgesamt 76,5 % auszugehen. 

Die salbutamol-haltigen Dosieraerosole sind vom Lieferengpass nicht betroffen und können im häuslichen Umfeld ggfs. und unter Berücksichtigung der zugelassenen Altersgruppen (ggf. mit Anwendung einer Inhalationshilfe/Spacer) ersatzweise eingesetzt werden. Die Dosierung müsste entsprechend angepasst werden. Im Rettungsdienst kann das Dosieraerosol  nach Einschätzung des BfArM „Salbutamol zur Inhalation“ in der Indikation „Atemobstruktion mit reversibler Komponente bei Asthma bronchiale und COPD“ nicht ersetzen. Als therapeutische Alternative stehe hier Reproterol zur Verfügung, dass aufgrund der i.V.-Anwendung nur vom Notarzt und nicht vom Rettungsassistenten gegeben werden darf.“
 

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