Der Praxisstempel und die Unterschrift des behandelnden Arztes auf dem „lila“ Notfallschein ist in der Zeile „Unterschrift des Arztes“ zwingend erforderlich. Der „lila“ Originalschein muss mit der Quartalsabrechnung bei der KVHB eingereicht werden.
Information zur Abrechnung ukrainischer Geflüchteter für Mitglieder der KV Bremen