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„Lila" Notfallschein ist nur mit Praxisstempel und Unterschrift gültig

Damit die Abrechnung von Geflüchteten aus der Ukraine, die mit einem „lila“ Notfallschein in die Praxis kommen, reibungslos über den Kostenträger abgewickelt werden kann, müssen die Abrechnungsscheine mit dem Praxisstempel und der Arztunterschrift versehen sein.

Der Praxisstempel und die Unterschrift des behandelnden Arztes auf dem „lila“ Notfallschein ist in der Zeile „Unterschrift des Arztes“ zwingend erforderlich. Der „lila“ Originalschein muss mit der Quartalsabrechnung bei der KVHB eingereicht werden. 
Information zur Abrechnung ukrainischer Geflüchteter für Mitglieder der KV Bremen
 

#Abrechnung / Honorar

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