Mammographie-Screening-Programm: Theoretische Kursinhalte sind bis Ende September 2024 online durchführbar

Zum Erhalt der Genehmigung für das Mammographie-Screening-Programm kann der theoretische Teil der Fortbildungskurse auch unabhängig von der COVID-19-Pandemie weiterhin online angeboten werden. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende September 2024. Der praktische Teil der Kurse ist weiterhin in Präsenz durchzuführen.

Die Fortbildungskurse sind notwendig für den Erhalt der KV-Genehmigung nach Anhang 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä. Für die neue Regelung ist das Mammographie-Screening-Programm nun rückwirkend zum 1. Oktober 2021 angepasst worden (Anlage 9.2 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) „Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening“). Die Anpassungen lösen Teile der zum 30. September 2021 ausgelaufenen pandemiebedingten Ausnahmeregelungen zur Durchführung von Online-Fortbildungskursen (§ 41 Buchstabe n) für die fachliche Befähigung ab. Die nunmehr pandemieunabhängigen Regelungen gelten zunächst für drei Jahre befristet und somit bis Ende September 2024. Die Regelungen im Einzelnen:

 

Online-Durchführung der theoretischen Kursanteile 

Unabhängig von der COVID-19-Pandemie kann der theoretische Teil der Fortbildungskurse zum Erhalt der KV-Genehmigung nach Anhang 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä weiterhin online angeboten werden. Der praktische Teil der Kurse ist weiterhin in Präsenz durchzuführen. Dabei orientieren sich die Vorgaben weitgehend an den zum 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen Vorgaben für Online-Fortbildungskurse der Ultraschall-Vereinbarung.

 

Aktive Teilnahme und Interaktion muss möglich sein 

Während des Online-Kurses muss eine aktive Teilnahme und eine Interaktion mit dem Kursteilnehmer, beispielsweise anhand einer Fragefunktion für alle, die teilnehmen, ermöglicht werden. Hierfür ist vom Kursleiter eine geeignete Plattform bereitzustellen. Zudem muss die Teilnahme an allen Kursbestandteilen vom Kursleiter überprüfbar sein. Die Teilnehmeranzahl orientiert sich kursspezifisch an den Vorgaben zur Durchführung von Fortbildungskursen gemäß Anhang 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä. 

 

Kurse können thematisch und zeitlich aufgeteilt werden 

Darüber hinaus ist es möglich, die Fortbildungskurse in themenbezogene Blöcke aufzuteilen. Eine weitere Änderung betrifft die Flexibilisierung der zeitlichen Vorgaben an die Durchführung der jeweiligen Online-Kurse. Demzufolge müssen die Kurstage und Module nicht unmittelbar aufeinander folgen, sondern können über einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen einschließlich der angrenzenden Wochenenden erfolgen. 

 

Befristung auf Drei-Jahres-Zeitraum und Evaluation 

Die Online-Kurse sollen zunächst über einen Zeitraum von drei Jahren (1. Oktober 2021 bis 30. September 2024) getestet und evaluiert werden. Für die Evaluation soll die Kooperationsgemeinschaft Mammographie einige Daten zu den Kursinhalten und zur technischen Durchführung der Kurse erheben. Danach werden die Partner des Bundesmantelvertrags entscheiden, ob oder in welcher Form die Regelungen fortgeführt werden. 

 

Gewährleistung der Anerkennung von pandemiebedingten Flexibilisierungen 

Die Überprüfungen von Vorgaben zur fachlichen Befähigung durch die zuständige KV sollen weiterhin in Übereinstimmung mit den bis zum 30. September 2021 geltenden pandemiebedingten Ausnahmeregelungen zur Flexibilisierung von Fortbildungskursen in § 41 Buchstabe m), auch über deren Außerkrafttreten hinaus, beurteilt werden können. Die Änderungen der Anlage 9.2 BMV-Ä treten rückwirkend zum 1. Oktober 2021 in Kraft. 
 

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