Masernimpfpflicht in Praxen: Beschäftigte ohne Impfschutz müssen gemeldet werden

Seit dem 1. August gilt deutschlandweit in diversen Einrichtungen eine Masernimpfpflicht. Dies betrifft auch Praxen. Alle nach 1970 geborenen Personen ohne Impfschutz oder einen anderen Nachweis müssen vom Arbeitgeber dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.

Die beiden Gesundheitsämter im Land Bremen haben auf ihren Onlineseiten entsprechende Informationen zusammengestellt und die Meldewege vorgegeben.

Gesundheitsamt Bremen (mit ausführlichen Informationen und FAQ)

Gesundheitsamt Bremerhaven (über Formulare)

Merkblatt für medizinische Einrichtungen

 

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