Praxen, die an der Maskenpflicht festhalten möchten, können sich auf ihr Hausrecht berufen und das Tragen einer Maske in ihren Räumlichkeiten weiter vorgeben.
Praxen, die an der Maskenpflicht festhalten möchten, können sich auf ihr Hausrecht berufen und das Tragen einer Maske in ihren Räumlichkeiten weiter vorgeben.