Angesichts zahlreicher Patientenbeschwerden und eines Protestschreibens der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bremen weist die KV Bremen darauf hin, dass medizinisch indizierte Operationen nicht ausschließlich aus monetären Gründen abgelehnt werden dürfen. Die Berufsverbände der HNO-Ärzte hatten dazu aufgerufen, keine neuen Termine für Mandel- und Mittelohroperationen bei Kindern zu vergeben.
Die KV Bremen weist rechtlich darauf hin, dass medizinisch indizierte Behandlungen nach dem Bundesmantelvertrag Ärzte nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden dürfen. Als zulässige Gründe nennt das Bundessozialgericht die Störung des Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnisses oder eine durch Überweisung an eine andere Praxis kompensierbare Überlastungssituation.