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An das DMP bei Typ-2-Diabetes gibt es neue Anforderungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die Anforderungen an das DMP bei Typ-2-Diabetes aktualisiert. Die Regelungen aus der DMP-A-Richtlinie (www.g-ba.de) wurden jetzt in den Bremer DMP-Vertrag überführt.

In der Richtlinie gab es unter anderem folgende Anpassungen:

  • Die Empfehlungen zur medikamentösen Therapie des Blutzuckerstoffwechsels sind vor dem Hintergrund eines individuell unterschiedlichen Risikos auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Funktionsstörungen der Niere stärker präzisiert worden. Das betrifft sowohl die Ziele und Strategie der Therapie als auch die Empfehlungen zur Wirkstoffauswahl.
  • Da Übergewicht und Bewegungsmangel wichtige Einflussfaktoren für den Verlauf eines Typ-2-Diabetes sind, sollen die Teilnehmer des DMP noch stärker motiviert werden, sich gesund zu ernähren und sich mehr zu bewegen.
  • Aufgrund der besonderen Bedeutung für die Patienten wurden in die DMP-Anforderungen auch Hinweise auf das Risiko einer Unterzuckerung im Alltag aufgenommen.    

 

Den geänderten Bremer Vertrag zum Disease-Management-Programm DM2 finden Sie auf der Homepage der KV Bremen. Zu beachten sind folgende vertragliche Neuregelungen:

  • Der koordinierende Arzt trägt bei Überweisungen an eine diabetologische Schwerpunktpraxis  den Vermerk „DMP“ auf dem Überweisungsschein auf.
  • Bei der DMP-Dokumentation bzw. Verschlüsselung darf nur eine von der KBV zertifizierte Software verwendet werden. Diese ist nach den Vorgaben der Hersteller laufend zu aktualisieren.
  • Diabetologische Schwerpunktpraxen: Regelmäßige Teilnahme (mind. viermal jährlich) an einem DMP-Qualitätszirkel Diabetologie bzw. Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten vor Ort (Teilnahme an regionalen DMP-Qualitätszirkeln).

 

Die DMP- Vergütung wurde bereits zum 1. Januar 2023 angepasst.
 

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