Die GOP 19327 enthält als obligaten Leistungsinhalt die Untersuchung des gefärbten Ausstrichs und fakultativ immunzytologische Färbungen. Die bisherige GOP 19318 wird zum 31. Dezember 2022 aus dem EBM gestrichen.
Ergänzend wird die GOP 19328 für den kurativen HPV-Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationsverfahren in das Kapitel 19 EBM zu den anderen kurativen Leistungen der gynäkologischen Zytologie überführt. Zuvor war der HPV-Nachweis über die GOP 32819 aus dem Kapitel 32 EBM berechnungsfähig.
Die Abrechnung der neuen GOP 19327 und 19328 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungs-Vereinbarung Zervix-Zytologie voraus.
Weitere Änderungen zum 1. Januar 2023: Die GOP 19331 für die zytologische Untersuchung zur Diagnostik der hormonellen Funktion wird entsprechend der regelhaften Durchführung in der frauenärztlichen Praxis als neue GOP 08315 in das Kapitel 8 EBM überführt.